Petition Landesverband NRW

 

LANDESVERBAND NORDRHEIN - WESTFALEN
LANDESVOSITZENDER: DETLEF VON DECHEND
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 BERLIN
Düsseldorf, den 18. Juni 2014
Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages!
In 2014 gedenken wir des Beginns des Ersten Weltkrieges vor 100 Jahren. Wir gedenken
aber auch des Mauerfalls vor 25 Jahre als Folge der friedlichen Revolution
gegen die SED-Diktatur in der ehemaligen DDR. Sie machte schließlich die Wiedervereinigung
Deutschlands möglich.
Weder die Aufarbeitung der SED-Diktatur ist zu Ende noch wurde der politischen Opfer
dieser Diktatur ausreichend gedacht, obwohl sie in all den Jahre bis zum Mauerfall
einen erheblichen persönlichen Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet haben. Dies
wird inzwischen auch von den Historikern für die deutsche Geschichte anerkannt.
In der bisherigen Form der " Besonderen Zuwendung für Haftopfer " gemäß §17a
StrRehaG findet diese Anerkennung bisher nur in recht bescheidenem Rahmen statt,
zumal diese Opfergruppe im Gegensatz zu ihren Peinigern im SED-Staat nur sehr geringe
Möglichkeiten hatte, sich eine gute Altersvorsorge aufzubauen.
In Würdigung ihrer Verdienste für Deutschland, der Anerkennung der Leiden und der
persönlichen Opfer der Betroffenen halten wir eine Korrektur der vorhandenen Gesetze
für erforderlich.
Deshalb beantragen wir, der VOS-Landesverband Nordrhein-Westfalen:
Der Bundestag möge beschließen, die „Besondere Zuwendung für Haftopfer“ (SEDOpferrente)
gemäß §17a StrRehaG wie folgt zu verändern:
1. Die Höhe der monatlichen Zuwendung von derzeit 250 EUR ist zu verdoppeln.
2. Sie ist zwecks Inflationsausgleich zu dynamisieren.
3. Sie darf nicht mit anderen Leistungen verrechnet werden.
4. Sie ist in eine einkommensunabhängige Ehrenpension umzuwandeln.
5. Sie ist an den Ehepartner/Lebenspartner vererbbar.
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Begründung zu Punkt 1:
Die Verfolgten des NS-Regimes erhalten gemäß Entschädigungsrentengesetz für NSOpfer
vom 22. April 1992 (BGBl. I S. 906, das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes
vom 22. Dezember 2011 [BGBl. I S. 3057] geändert worden ist) zu Recht eine Ehrenpension
in Höhe von 717,50 EUR monatlich.
Es dürfte bekannt sein, dass auch die Ideologie des Kommunismus weltweit Millionen
von Todesopfern verursacht hat. Darüber hinaus hat der rechtsstaatswidrige und
menschenverachtende Systemterror sehr viel Leid und Tränen über die überlebenden
Gegner der Diktatur gebracht. Daher sollte auch den politischen Häftlingen des SEDRegimes
in einer Verdoppelung der „Besonderen Zuwendung für Haftopfer“ eine entsprechende
Anerkennung zu teil werden.
Dies hatte sogar unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits im Jahre 2000 mit
einem Betrag von 500 EUR vorgeschlagen.
Begründung zu Punkt 2:
Weil bisher eine Dynamisierung der SED-Opferrente/Ehrenpension fehlt, wird sie inflationsbedingt
im Laufe der Zeit entwertet. Eine Dynamisierung sollte hier analog zur
Entschädigungsrente für NS-Opfer nach der gleicher Vorgehensweise erfolgen.
Begründung zu den Punkten 3 und 4:
In der jetzigen Form handelt es sich nicht um eine "Opferpension" oder "Ehrenrente",
sondern eine einkommensabhängige Sozialleistung, die mit anderen Leistungen verrechnet
wird. Sie wird damit ihrem Ziel nicht gerecht, persönlich erlittenes Leid in der
SED-Diktatur ehrenvoll zu würdigen.
Begründung zu Punkt 5:
Die Ehepartner/Lebenspartner haben entweder unter der Haft ihrer Partner in der
DDR und/oder auch an den Haftfolgeschäden mit gelitten. Viele Hinterbliebene dieser
Opfergeneration haben nur geringe Renten und kommen nach dem Tod des Partners
in finanzielle Probleme.
Düsseldorf, den 18. Juni 2014
Detlef von Dechend
VOS Landesvorsitzender Nordrhein-Westfalen